Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

B2B-Vertragsgrundlagen für individuell gefertigte 3D LED Firmenschilder und Werbeschilder der SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G.

Stand: Juni 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Verbraucher werden von der SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. nicht beliefert. Die Leistungen der SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. richten sich ausschließlich an Unternehmen und gewerbliche Auftraggeber mit physischem Standort.

Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde durch die SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. ausdrücklich in Textform zugestimmt.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen Vereinbarungen in Textform haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertragspartner ist die SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G., Frankfurter Straße 68, 64293 Darmstadt, Deutschland, handelnd unter der Marke See Your Sign.

Alle Angebote der SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform, zum Beispiel per E-Mail, bestätigt und die vereinbarte Vorauszahlung vollständig geleistet wurde, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

Die SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn das Projekt nicht zum B2B-Fokus, zum Leistungsumfang oder zu den technischen Anforderungen passt.

Gegenstand des Vertrages ist die individuelle Planung, Herstellung und Lieferung von LED-Schildern, 3D LED Firmenschildern, Werbeschildern oder vergleichbaren Schildern nach kundenspezifischen Vorgaben.

Kundenspezifische Vorgaben können insbesondere Logo, Schriftzug, Maße, Farben, Materialien, Lichttechnik, Frontlit- oder Backlit-Wirkung, Einsatzort und gewünschte Außenwirkung umfassen.

Die Produkte werden individuell für den Auftraggeber gefertigt. Änderungen nach Auftragserteilung, nach Freigabe oder nach Produktionsbeginn sind nur nach gesonderter Vereinbarung in Textform möglich und können zusätzliche Kosten verursachen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde, umfasst der Leistungsumfang der SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. insbesondere:

  • Prüfung der übermittelten Projektangaben auf grundsätzliche Umsetzbarkeit
  • Ausarbeitung einer geeigneten Schildlösung auf Basis der bereitgestellten Informationen
  • Visualisierung oder Darstellung zur Veranschaulichung vor Produktion
  • Herstellung des individuell vereinbarten Schildes
  • Material- und Funktionsprüfung vor Lieferung
  • montagefreundliche Vorbereitung
  • Versand beziehungsweise Lieferung des Schildes

Nicht zum Leistungsumfang gehören, sofern nicht ausdrücklich abweichend in Textform vereinbart:

  • lokale Montage
  • elektrischer Anschluss an die vorhandene Stromversorgung
  • Demontage bestehender Schilder
  • Entsorgung alter Schilder
  • bauliche Anpassungen am Montageort
  • Prüfung oder Einholung behördlicher Genehmigungen
  • Prüfung von Vermieterfreigaben
  • statische Prüfung des Gebäudes oder Untergrunds
  • Elektroplanung vor Ort

Der Auftraggeber stellt der SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. Logos, Schriftzüge, Marken, Grafiken, Dateien, Fotos, Standortbilder und sonstige Projektunterlagen zur Verfügung.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung und Weitergabe dieser Inhalte berechtigt ist und dass durch die Nutzung im Rahmen des Projekts keine Rechte Dritter verletzt werden.

Der Auftraggeber stellt die SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte entstehen, sofern der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

Die SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. nutzt die bereitgestellten Inhalte ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Projekts, insbesondere zur Prüfung, Visualisierung, Abstimmung, Produktion und Kommunikation mit dem Auftraggeber.

Eine Nutzung des Projekts, des Logos oder von Projektbildern als Referenz erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Auftraggebers.

Der Auftraggeber stellt alle für Planung, Visualisierung, Fertigung und Lieferung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit.

Dazu gehören insbesondere:

  • Logo- oder Vektordateien, soweit vorhanden
  • gewünschte Maße oder Größenorientierung
  • Standortfotos
  • Angaben zum geplanten Montageort
  • Informationen zu Fassade, Untergrund und Stromanschluss
  • gewünschte Beleuchtungswirkung
  • Rechnungs- und Lieferdaten
  • besondere Anforderungen an Material, Farbe oder Ausführung

Verzögerungen, Mehrkosten oder Einschränkungen, die durch unvollständige, fehlerhafte, verspätete oder nachträglich geänderte Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit gesetzlich zulässig.

Visualisierungen, Renderings, Skizzen, Mockups und sonstige Darstellungen dienen der Veranschaulichung des geplanten Schildes. Sie sind nicht farb-, maßstabs- oder lichtverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.

Geringfügige produktions-, material-, farb-, proportions- oder lichtbedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern Funktion, vereinbarte Grundausführung und Gesamteindruck nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Vor Produktionsbeginn kann dem Auftraggeber eine Visualisierung, Spezifikation oder sonstige Freigabegrundlage zur Prüfung vorgelegt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese sorgfältig zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Logo, Schreibweise, Proportion, Größe, Farbe, Ausführung und sonstiger projektrelevanter Angaben.

Mit Freigabe durch den Auftraggeber gilt die freigegebene Grundlage als verbindliche Ausführungsgrundlage. Änderungen nach Freigabe sind nur nach gesonderter Vereinbarung in Textform möglich und können zusätzliche Kosten sowie Lieferzeitverlängerungen verursachen.

Vom Auftraggeber übermittelte Maße, Größenangaben, Standortfotos und sonstige Ausführungsgrundlagen gelten als verbindliche Grundlage für Planung und Fertigung, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Prüfung durch die SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. vereinbart wurde.

Eine technische Aufmaßprüfung vor Ort durch die SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. erfolgt nicht, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Wird ein Aufmaß durch Dritte, zum Beispiel Handwerker, Elektriker oder sonstige Dienstleister, durchgeführt, erfolgt dieses in deren eigener Verantwortung beziehungsweise in Verantwortung des Auftraggebers.

Für Abweichungen, Passungenauigkeiten, Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder nachträglich geänderten Maßangaben oder Ausführungsgrundlagen beruhen, haftet die SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. nicht, soweit gesetzlich zulässig.

Die Montage des Schildes, der elektrische Anschluss an die vorhandene Stromversorgung sowie etwaige Demontage-, Entsorgungs-, Bau- oder Elektroarbeiten vor Ort sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G., sofern sie nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

Die lokale Montage und der elektrische Anschluss müssen durch geeignete, fachkundige und soweit erforderlich konzessionierte Handwerker oder Elektriker vor Ort erfolgen.

Beauftragt der Auftraggeber Dritte mit Montage, Elektroanschluss oder sonstigen Leistungen, erbringen diese ihre Leistungen eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung gegenüber dem Auftraggeber. Für Ausführung, fachgerechte Installation sowie etwaige Mängel dieser Fremdleistungen ist ausschließlich der jeweilige Dienstleister verantwortlich.

Eine etwaige Empfehlung, Benennung oder Vermittlung von Dienstleistern durch die SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. begründet kein Vertragsverhältnis über Montage-, Elektro- oder sonstige Fremdleistungen mit der SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass am vorgesehenen Montageort eine geeignete und den technischen Anforderungen entsprechende Stromversorgung vorhanden ist. Etwaige notwendige Anpassungen der Elektroinstallation sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G.

Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, vor Montage oder Anbringung des Schildes sämtliche erforderlichen Genehmigungen, Vermieterfreigaben, behördlichen Zustimmungen sowie bau-, ordnungs-, werbe- und sonstige öffentlich-rechtliche Vorgaben zu prüfen und einzuhalten.

Die SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. erbringt keine Rechtsberatung, keine baurechtliche Prüfung und keine Genehmigungsprüfung, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Eine Haftung der SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. für fehlende Genehmigungen, fehlende Vermieterfreigaben, behördliche Beanstandungen, Nutzungsuntersagungen, Bußgelder oder sonstige Folgen aus nicht eingehaltenen rechtlichen oder tatsächlichen Anforderungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die vorgesehenen Montageflächen, Untergründe und baulichen Gegebenheiten für die Befestigung des Schildes geeignet sind.

Insbesondere stellt der Auftraggeber sicher, dass:

  • Material, Tragfähigkeit und Wandaufbau eine dauerhaft sichere und stabile Befestigung zulassen
  • die Montage entsprechend der geplanten oder mitgelieferten Befestigungslösung technisch möglich ist
  • keine verdeckten Leitungen, Rohre, Hohlräume, Mehrschichtaufbauten oder sonstigen Hindernisse die Montage beeinträchtigen
  • der Montageort für Handwerker oder Elektriker zugänglich ist
  • etwaige Anforderungen an Hubtechnik, Gerüst, Leiter, Stromzugang oder Sicherheit vor Ort geklärt sind

Verdeckte oder nicht erkennbare Gegebenheiten sowie unzureichende Tragfähigkeit oder fehlende bauseitige Voraussetzungen gehen nicht zu Lasten der SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G.

Etwaige Mehraufwände, Zusatzleistungen, alternative Befestigungslösungen oder Verzögerungen, die aus ungeeigneten Montageflächen oder fehlenden Voraussetzungen resultieren, sind vom Auftraggeber mit den ausführenden Dienstleistern vor Ort zu klären und zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.

Schilder, die parallel zu einer Oberfläche montiert werden, können konstruktiv insbesondere über eine Edelstahl-Rückplatte, Edelstahlstreben, Distanzhalter oder vergleichbare technische Lösungen befestigt werden.

Die konkrete technische Ausführung richtet sich nach Projektanforderungen, Größe, Material, Gewicht, Lichtwirkung und Produktionsmöglichkeiten.

Aus produktionstechnischen, transporttechnischen oder montagetechnischen Gründen können größere Schilder in mehrere Segmente unterteilt werden. Dies gilt insbesondere bei Schildern mit größeren Längen oder komplexer Ausführung.

Einzelne Buchstaben oder Logos werden nach Möglichkeit nicht geteilt. Durch Segmentierung kann es jedoch zu Unterbrechungen in durchgehenden Rückplatten oder Trägerstrukturen kommen.

Die Positionierung von Teilungen erfolgt nach fachlichem Ermessen unter Berücksichtigung technischer Erfordernisse und einer möglichst harmonischen Gesamtoptik.

Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Die Zahlung des gesamten Kaufpreises erfolgt zu 100 Prozent im Voraus bei Vertragsschluss und vor Produktionsbeginn, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Die Produktion beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang und nach Vorliegen der erforderlichen Freigaben und Projektinformationen.

Bei Vorauszahlungen kann eine Voraus- oder Anzahlungsrechnung vor Leistungsausführung gestellt werden. Der Leistungszeitpunkt beziehungsweise Leistungszeitraum wird auf der Rechnung entsprechend den umsatzsteuerlichen Vorgaben ausgewiesen.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G.

Bei Verbindung, Verarbeitung oder Einbau der Ware gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Lieferungen erfolgen an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Versand erfolgt, soweit gesetzlich zulässig, auf Risiko des Auftraggebers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Versendung an Unternehmer mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Auftraggeber über.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf äußerlich erkennbare Transportschäden, Fehlmengen oder Verpackungsschäden zu prüfen.

Offensichtliche Transportschäden sind nach Möglichkeit bei Übergabe gegenüber dem Transportunternehmen zu dokumentieren, zum Beispiel auf Frachtpapieren, durch Fotos und durch Aufbewahrung der Verpackung. Die SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. ist unverzüglich in Textform zu informieren.

Lieferzeiten richten sich nach Umfang, Komplexität, Materialverfügbarkeit, Produktionsauslastung und Transportbedingungen des jeweiligen Projekts.

Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.

Verzögerungen, die auf unvollständige, verspätete oder nachträglich geänderte Angaben, fehlende Freigaben, ausstehende Zahlungen oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.

Expressfertigungen sind nur nach vorheriger Prüfung und ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Expressangaben sind abhängig von Projektumfang, Größe, Gewicht, Material, Produktionskapazität und Transportmöglichkeit.

Da die Produkte individuell nach Kundenvorgaben geplant und gefertigt werden, besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung oder Rückabwicklung.

Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss eine Stornierung, einen Projektabbruch oder wesentliche Änderungen, entscheidet die SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. nach billigem Ermessen, ob und in welchem Umfang dies noch möglich ist.

Bereits entstandene Planungs-, Visualisierungs-, Material-, Produktions-, Verwaltungs- und Fremdkosten sowie bereits beauftragte Leistungen können einbehalten oder berechnet werden.

Nach Produktionsbeginn ist eine Stornierung regelmäßig ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.

Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt 12 Monate ab Lieferung, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist gilt.

Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, bleiben unberührt, soweit sie auf den Auftraggeber Anwendung finden.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.

Geringfügige, technisch, material- oder produktionsbedingte Abweichungen in Farbe, Materialwirkung, Lichtwirkung, Proportion, Segmentierung, Oberfläche oder Ausführung stellen keinen Mangel dar, sofern Funktion, vereinbarte Grundausführung und Gesamteindruck nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die insbesondere entstehen durch:

  • unsachgemäße Montage
  • fehlerhaften oder ungeeigneten elektrischen Anschluss
  • ungeeignete Stromversorgung
  • ungeeignete Untergründe oder bauseitige Voraussetzungen
  • unsachgemäße Handhabung, Nutzung, Reinigung oder Lagerung
  • nachträgliche Veränderungen oder Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte
  • äußere Einwirkungen, soweit sie nicht auf einen von der SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. zu vertretenden Mangel zurückzuführen sind
  • Verwendung außerhalb der vereinbarten oder üblichen Einsatzbedingungen

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Die SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten der SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Datenschutzerklärung der SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. verarbeitet.

Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: https://seeyoursign.de/datenschutz/

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Darmstadt.

Die SeeYourSign UG (haftungsbeschränkt) i.G. ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.